Fragen und Antworten zur TVS
Hier haben wir für Sie häufig gestellte Fragen zusammengefasst und beantwortet. Klicken Sie mit der Maus auf die entsprechende Frage; die Antwort wird Ihnen danach angezeigt.
Fragen:
Wann und wie sind Abfälle zu verwerten?
Mit welchen Verfahren werden heizwertreiche Abfälle thermisch verwertet?
Welche Bedeutung hat das Projekt TVS für den Standort Schwarza?
Warum wurde die Thermische Verwertungsanlage Schwarza (TVS) europaweit ausgeschrieben?
Wie erfolgte die Ausschreibung der TVS?
Warum ist die Thermische Verwertungsanlage Schwarza keine Müllverbrennungsanlage?
Warum werden die Reststoffe der Papierfabrik Jass nicht in einer anderen Anlage thermisch behandelt?
Welchem Genehmigungsverfahren unterliegt die TVS?
Warum wird gerade in Rudolstadt-Schwarza eine thermische Verwertungsanlage gebaut?
Antworten:
F: Wann und wie sind Abfälle zu verwerten?
A: Abfälle, die trotz sorgfältigen Umgangs nicht vermieden werden können, sind zunächst möglichst einer Verwertung zuzuführen. Diese Verwertung kann stofflich oder energetisch erfolgen. Eine stoffliche Verwertung ist immer dann sinnvoll, wenn der Abfall möglichst aus einem Stoff bzw. einer engen Stoffgruppe besteht, z. B.:
- Stahl- und Metallschrotte,
- Altpapier aus allen Herkunftsbereichen,
- Teppichreste, die separat gesammelt werden oder bei der Produktion anfallen,
- Polyethylen aus Trinkflaschen,
- PVC aus der Herstellung von PVC-Produkten,
- Bauschutt und Betonabbruch.
Für solche Abfälle gibt es verschiedenste Recycling- und Verwertungsverfahren, in deren Ergebnis ein vermarktungsfähiges Produkt entsteht.
Eine energetische Verwertung ist stets dann sinnvoll, wenn Reststoffe vorliegen, die im weitesten Sinne brennbar sind. In Deutschland muss dabei ihr Heizwert größer als 11 MJ/kg sein. In Europa können auch Stoffe mit niedrigerem Heizwert energetisch verwertet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sie beim Verbrennen eine positive Energiebilanz aufzeigen. Für eine energetische Verwertung eignen sich insbesondere:
- gemischte Produktionsabfälle der Industrie, die z. B. bei der Herstellung von Papier aus Altpapier anfallen,
- Holzabfälle aller Art, die nicht stofflich verwertet werden können,
- mechanisch und mechanisch-biologisch aufbereitete Abfälle aus Hausmüll und Sperrmüll, wobei beim Hausmüll vorher vor allem die leicht abbaubare biologische Fraktion (z. B. Speise- und Pflanzenreste) und die wenig brennbare Feinfraktion (Aschen, Stäube, Steine, ggf. Leicht- und Schwermetalle) abgetrennt werden,
- heizwertreiche Abfälle (z. B. Autoreifen), diese werden vor allem in der Zementindustrie als willkommene Energieträger (Ersatzbrennstoffe) eingesetzt.
Die energetische Abfallverwertung erfolgt im Allgemeinen in speziellen thermischen Verwertungsanlagen, bei denen durch eine optimale Steuerung des Verbrennungsprozesses neben maximaler Energieausbeute minimale Umweltbelastungen entstehen.
F: Mit welchen Verfahren werden heizwertreiche Abfälle thermisch verwertet?
A: Hauptsächlich werden folgende Technologien angewendet:
- Rostfeuerungsanlagen mit speziellen, meistens wassergekühlten Rosten, die den Brennstoff während der Verbrennung zum Schlackeaustrag transportieren,
- Wirbelschichtverbrennungsanlagen, bei denen die Abfälle in einem mit Druckluft aufgewirbelten heißen Sandbett verbrennen,
- Pyrolyse- und Vergasungsanlagen, bei denen die Abfälle in Drehrohr- oder Schachtöfen je nach Technologie und Temperatur entgast bzw. vergast werden. Das brennbare Gas wird weiter energetisch und in einigen Fällen sogar stofflich genutzt (z. B. Methanolherstellung, Schwarze Pumpe).
Alle thermischen Verwertungstechnologien verfügen über Abgasreinigungsanlagen, die den gleichen strengen bundesimmissionsschutzrechtlichen Kriterien wie Müllverbrennungsanlagen genügen müssen. Da die Anlagen nahezu immer sehr viel kleiner als MVA sind, treten stets nur äußerst geringe Belastungen der Umwelt auf.
F: Welche Bedeutung hat das Projekt TVS für den Standort Schwarza?
A:
- Mit dem Projekt werden der vollständige Stoffkreislauf und die Wertschöpfung nachhaltig positiv beeinflusst.
- Durch die thermische Verwertung der anfallenden heizwertreichen Abfälle der angesiedelten Unternehmen, ergeben sich keine Verkehrsbelastungen durch Abfalltransporte.
- Der Aufwand für die thermische Verwertung ist niedrig und sichert langfristig den wirtschaftlichen Betrieb bei gleichzeitiger Schonung fossiler Brennstoffe im benachbarten Standortkraftwerk.
- Die thermische Verwertung der heizwertreichen Abfälle aus der MBRA des ZASO trägt zum Einhalten der Abfallablagerungsverordnung im Zweckverbandsgebiet und zur langfristigen Sicherung einer kostengünstigen Abfallwirtschaft bei.
- Die TVS schafft neue Arbeitsplätze und fördert Zuliefer- bzw. Dienstleistungsbetriebe.
F: Warum wurde die Thermische Verwertungsanlage Schwarza (TVS) europaweit ausgeschrieben?
A: Die TVS ist eine Infrastrukturmaßnahme für den Industriestandort Schwarza. Sie muss diese Aufgabe zweckgebunden mindestens 25 Jahre erfüllen. Deshalb sollte sie aus Gründen der wirtschaftlichen Sicherheit von einem öffentlichen Auftraggeber gebaut und betrieben werden. Nur so ist eine Förderung des Vorhabens über Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Aufbau Ost" zulässig und möglich.
Der ZASO ist ein öffentlicher Auftraggeber. Er ist als solcher grundsätzlich verpflichtet, Leistungen öffentlich nach den Grundsätzen des Vergaberechts auszuschreiben.
Die Ausschreibung musste europaweit erfolgen, da die Bauleistung oberhalb des von der EU festgelegten Schwellenwertes liegt.
Die Förderung der TVS mit staatlichen Mitteln verpflichtet zusätzlich zur öffentlichen Ausschreibung.
F: Wie erfolgte die Ausschreibung der TVS?
A: Die Ausschreibung erfolgte in 3 Etappen:
1. Etappe von 07/2002 bis 03/2003:
Technologieoffene Ausschreibung nach einer Vorhabensbeschreibung entsprechend der Vergabeverordnung für öffentliche Bauleistungen (VOB).
Das Verfahren musste aufgehoben werden, weil keines der abgegebenen Angebote die Anforderungen des Verfahrens nach der VOB erfüllt hat.
2. Etappe von 03/2003 bis 10/2003:
Eröffnung eines Verhandlungsverfahrens nach der VOB mit dem Ziel, vertragliche und terminliche Details nach einem ersten Angebot nachzuverhandeln und entsprechend den Forderungen des ZASO detaillieren zu können. Neu war eine weitgehende Aufsplittung der gesamten Leistung in Einzellose.
Das Verfahren musste erneut begonnen werden. Die vom ZASO als nicht verhandelbaren Vertragsbestandteile konnten bei keinem Bieter durchgesetzt werden. Ebenfalls erwies sich die Aufteilung in viele Einzellose im vorgesehenen Zeitrahmen als technisch und organisatorisch nicht beherrschbar.
3. Etappe von 10/2003 bis 08/2004:
Verhandlungsverfahren auf der Basis von verhandelbaren Vertragsbedingungen. Die Vertragsverhandlungen wurden nach Abgabe eines Orientierungsangebotes mit den Bietern aufgenommen und im Detail abgestimmt. Erst danach erfolgte eine technische Bewertung und Spezifizierung des Angebotes. Nach Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes konnte nach erneuter Prüfung gemäß VOB der Beschluss durch die ZASO-Verbandsversammlung gefasst und der Zuschlag erteilt werden.
F: Warum ist die Thermische Verwertungsanlage Schwarza keine Müllverbrennungsanlage?
A: Der Unterschied der TVS Schwarza zu einer Müllverbrennungsanlage ergibt sich aus den zu verarbeitenden heizwertreichen Reststoffen, aus der gezielten Schonung von primären Energieträgern und der speziellen technischen Auslegung der Anlage.
F: Warum werden die Reststoffe der Papierfabrik Jass nicht in einer anderen Anlage thermisch behandelt?
A: Die TVS war eine wesentliche Voraussetzung für die Ansiedlung der Papierfabrik Jass in Schwarza. Eine anderweitige Behandlung der heizwertreichen Rest- bzw. Spuckstoffe der Papierfabrik Jass würde unnötige zusätzliche Transporte bedeuten.
Mit der TVS bewegen sich die Verwertungskosten der Spuckstoffe auf einem niedrigen Niveau.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass neben der Verwertung der Reststoffe durch die TVS gleichzeitig der entstehende Restdampf kostengünstig über das Kraftwerk der Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH (EMS) u. a. an die Papierfabrik Jass geliefert werden kann.
F: Welchem Genehmigungsverfahren unterliegt die TVS?
A: Betreiber von Anlagen, die in der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genannt sind, müssen ein verwaltungsrechtliches Genehmigungsverfahren, für das es umfassende gesetzliche Vorgaben gibt, durchführen. Dies gilt auch für die Thermische Verwertungsanlage Schwarza. Im Allgemeinen besitzt das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung folgende Etappen:
1. Antragstellung
Die Genehmigungsbehörde nimmt den Genehmigungsantrag auf der Grundlage der Vorgabe nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen insbesondere der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe - 17. BImSchV) entgegen und prüft dessen Vollständigkeit.
2. Verfahrenseröffnung
Das Verfahren wird eröffnet und öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung enthält Informationen über Auslegungsort und -zeit zur Einsichtnahme der Antragsunterlagen sowie dem Erörterungstermin und den Erörterungsort für eventuelle antragsbezogene Einwendungen zum Vorhaben.
3. Behördenbeteiligung
Mit der Verfahrenseröffnung werden die zuständigen Fachbehörden zur Stellungnahme zum Vorhaben aufgefordert.
4. Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Antragsunterlagen bestehen aus Genehmigungsantrag und Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und liegen 4 Wochen in der örtlichen Verwaltung und bei der Genehmigungsbehörde zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Es können Einwendungen gegen das Vorhaben bis zum Ablauf von 2 Wochen nach der Beendigung der öffentlichen Auslegung bei der Behörde erhoben werden. In einem rechtzeitig bekannt gegebenen Erörterungstermin werden die vorgebrachten Einwendungen diskutiert.
5. Bescheidung des Vorhabens
Die Genehmigungsbehörde entscheidet über das Vorhaben, unter Berücksichtigung der Einwendungen und der Stellungnahme der Fachbehörden und erteilt einen Genehmigungsbescheid, der öffentlich bekannt gegeben wird, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
F: Warum wird gerade in Rudolstadt-Schwarza eine thermische Verwertungsanlage gebaut?
A: Am Standort Rudolstadt-Schwarza fallen heizwertreiche Industrie- und Gewerbeabfälle in einer Größe von ca. 45.000 bis 48.000 t/a von der Papierfabrik Jass und anderen Unternehmen an. Zusätzlich werden auf kurzem Weg aufbereitete heizwertreiche Abfälle des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla in Höhe von 12.000 bis 15.000 t/a geliefert. Die thermische Verwertung liefert Energie, die dem Standort kostengünstig zur Verfügung gestellt werden kann. Die direkte Nutzung des entstehenden Restdampfes als Prozessdampf für die Anrainerindustrie sichert einen hohen Wirkungsgrad. Die unmittelbare Integration der Anlage in den Standort vermeidet lange Transporte.
F: Was versteht man unter Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)?
A: Wenn es sich um eine Anlage handelt, die dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, wird diese innerhalb des verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens von der Behörde durchgeführt. Dies trifft für die Genehmigung der Thermischen Verwertungsanlage Schwarza zu. Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bestimmt, dass Verbrennungsanlagen für Abfälle (unabhängig davon ob es sich um Beseitigung- oder Verwertungsanlagen handelt) nach Nr. 8.1 des Anhangs der 4. BImSchV (4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) einer Pflicht zur Prüfung des Vorhabens auf Umweltverträglichkeit unterliegen. Auf Grund eines von der Genehmigungsbehörde im Jahre 2002 festgelegten Untersuchungsrahmens wurden und werden verschiedenste Untersuchungen zur möglichen Einwirkung der Anlage auf die Umwelt durchgeführt, die als Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU) bezeichnet werden.
Grundlage für die Bewertung der Umweltverträglichkeit sind die Bestandsaufnahme der Schutzgüter, u. a. Mensch, Fauna, Flora, Boden, Siedlungsstruktur und Klima. Nach umfangreichen Untersuchungen (UVU) wird ein zusammenfassender Bericht (UVS) erarbeitet, der Bestandteil der Antragsunterlagen zur Genehmigung ist. Die Genehmigungsbehörde führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Das Ergebnis wird im Genehmigungsbescheid als evtl. Nebenbestimmung berücksichtigt.